Bevölkerungsschutz
Lokale Starkregenereignisse mit schnell anschwellenden Bächen und Flüssen sowie spontane Überflutungen erfordern Einheiten, die flächendeckend aufgestellt und damit schneller vor Ort sind. Menschenrettung aus Gewässern hat höchste Priorität und kann nur durch hochqualifiziertesPersonal und Material, das im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr nicht flächendeckend vorhanden ist, sichergestellt werden.
WRZ 7 (Stadt-/Landkreise Reutlingen, Tübingen, Zollernalbkreis, Ulm, Alb-Donau-Kreis)
Der Wasserrettungszug setzt sich zusammen aus:
- 1 Zugtrupp
- 1 Bootstrupp
- 1 Strömungsrettertrupp
- 1 Tauchtrupp
Katastrophenschutz in Baden-Württemberg
Der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im
- Landeskatastrophenschutzgesetz
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Stärke und Gliederung des Katastrophenschutzes (VwV KatS) in der Neufassung vom 30.10.2012 – Inkrafttreten 01.11.2012
Weitere Grundlagen sind die
- Konzeption Fachdienst Wasserrettung der DLRG