Wasser-Rettungsdienst
Neben dem Rettungswachdienst der Ortsgruppen in den Frei- und Hallenbädern gibt es auch eine Vielzahl von freien Gewässern an denen gebadet wird. Um bei Unfällen an und in freien Gewässern schnelle Hilfe leisten zu können, wurde im Jahr 1985 die Wasserrettungsgruppe (WRG) Neckar-Alb gegründet.
Hauptaufgabe der WRG ist es, eine schnelle Hilfe rund um die Uhr im Rahmen des Rettungsdienstes für alle Notfälle in und an freien Gewässern der beiden Landkreise zu leisten.
Die WRG wird von den DLRG Bezirken Reutlingen und Tübingen getragen und ist für den Wasser-Rettungsdienst ( Wasserrettung) in diesen beiden Landkreisen zuständig.
Wasser-Rettungsdienst in Baden-Württemberg
Der Wasserrettungsdienst in Baden-Württemberg findet seine gesetzliche Grundlage im
- Rettungsdienstgesetz - § 2 RDG.
Weitere Grundlagen sind der
- Rettungsdienstplan des Landes Baden-Württemberg
- Bereichspläne der Landkreise
Nach § 2 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen. Die Durchführung des Wasserrettungsdienstes wurde aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Land den Landesverbänden Baden und Württemberg geregelt.
In den Bereichsausschüssen für den Rettungsdienst werden die Bereichspläne erstellt, auf dieser Grundlage organisieren und führen unsere DLRG-Bezirke den Wasser-Rettungsdienst durch.
Natürlich ausschließlich freiwillig mit ehrenamtlichen Helfern.